Allgemeine Geschäftsbedingungen
…das Kleine etwas GRÖSSER! ;-)
Folgende Festlegungen sind immer Vertragsbestandteil:
§1 Die Reitpädagogik oder Reittherapie Stunden beginnen und enden am Zirkuswagen. Aus Rücksicht auf die laufenden Einheiten bitten wir darum, den Unterricht nicht zu stören.. Die Kinder werden am Zirkuswagen begrüßt und dort auch verabschiedet.
§2 Die Die Teilnahmegebühren sind monatlich – jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung – per Banküberweisung zu entrichten. Alternativ kann die Bezahlung auch direkt vor oder nach der jeweiligen Stunde erfolgen.
§3 Reitpädagogik- oder Reittherapieeinheiten, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, unabhängig vom Grund der Absage.
§4 Die „Reitpädagogik Tollpatsch“ behält sich das Recht vor, die Preise einmal jährlich anzupassen. Eine Preiserhöhung kann frühestens 10 Monate nach der vorherigen erfolgen und wird mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform (§126b BGB) angekündigt. Die neuen Preise gelten ab dem angegebenen Datum.
§5 Das Unternehmen „Reitpädagogik Tollpatsch“ haftet bei vertraglich vereinbarter Leistung nur innerhalb des bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages für Personen- und Sachschäden. Der Haftpflichtversicherungsvertrag ist branchenüblich verfasst und kann am Firmensitz eingesehen werden (Die Haftpflichtkasse).
§6 Die Haftung für Schäden im Rahmen des Reitunterrichts beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet. Im Übrigen besteht Versicherungsschutz über die bestehende Haftpflichtversicherung.
§7 Die Teilnahme an der Reitpädagogik erfolgt auf eigene Gefahr. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für ihre Kinder eine Unfallversicherung abzuschließen, die Reitunfälle ausdrücklich einschließt. Die „Reitpädagogik Tollpatsch“ haftet nicht für Unfälle, die im Rahmen der üblichen Risiken des Reitsports geschehen und nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Es ist ein geeigneter Reithelm zu tragen. Die Verantwortung für das Tragen liegt bei den Teilnehmern bzw. deren Erziehungsberechtigten.
§8 Bitte beachten Sie, dass die Aufsichtspflicht seitens des Reitlehrers nur während der vereinbarten Reitpädagogik- oder Reittherapiestunden besteht. Die Aufsichtspflicht des Reitlehrers beginnt mit dem offiziellen Beginn der vereinbarten Unterrichtsstunde und endet mit deren Abschluss. Außerhalb dieser Zeiten liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten..
§9 Das Füttern der Tiere von der „Reitpädagogik Tollpatsch“ ist nicht gestattet, insbesondere wenn keine unmittelbare Genehmigung des für die Tiere Verantwortlichen erteilt wurde. Das Füttern der Tiere ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Unbefugtes Füttern kann zu schweren gesundheitlichen Schäden der Tiere führen. Für daraus entstehende Schäden haftet der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§10 Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte auf unseren Internetseiten. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
§11 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§12 Datenschutz
(1) Die Reitpädagogik Tollpatsch erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, Angaben zum Kind) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Abrechnung und zur Organisation der Reitpädagogik-/Reittherapiestunden verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Die Kunden haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten. Ebenso besteht ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
(4) Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, können der separaten Datenschutzerklärung entnommen werden. Diese wird bei Vertragsabschluss ausgehändigt und ist auch auf Wunsch am Firmensitz einsehbar.
…das Kleine etwas GRÖSSER! ;-)
Folgende Festlegungen sind immer Vertragsbestandteil:
§1 Die Reitpädagogik oder Reittherapie Stunden beginnen und enden am Zirkuswagen. Aus Rücksicht auf die laufenden Einheiten bitten wir darum, den Unterricht nicht zu stören.. Die Kinder werden am Zirkuswagen begrüßt und dort auch verabschiedet.
§2 Die Die Teilnahmegebühren sind monatlich – jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung – per Banküberweisung zu entrichten. Alternativ kann die Bezahlung auch direkt vor oder nach der jeweiligen Stunde erfolgen.
§3 Reitpädagogik- oder Reittherapieeinheiten, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, unabhängig vom Grund der Absage.
§4 Die „Reitpädagogik Tollpatsch“ behält sich das Recht vor, die Preise einmal jährlich anzupassen. Eine Preiserhöhung kann frühestens 10 Monate nach der vorherigen erfolgen und wird mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform (§126b BGB) angekündigt. Die neuen Preise gelten ab dem angegebenen Datum.
§5 Das Unternehmen „Reitpädagogik Tollpatsch“ haftet bei vertraglich vereinbarter Leistung nur innerhalb des bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages für Personen- und Sachschäden. Der Haftpflichtversicherungsvertrag ist branchenüblich verfasst und kann am Firmensitz eingesehen werden (Die Haftpflichtkasse).
§6 Die Haftung für Schäden im Rahmen des Reitunterrichts beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet. Im Übrigen besteht Versicherungsschutz über die bestehende Haftpflichtversicherung.
§7 Die Teilnahme an der Reitpädagogik erfolgt auf eigene Gefahr. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für ihre Kinder eine Unfallversicherung abzuschließen, die Reitunfälle ausdrücklich einschließt. Die „Reitpädagogik Tollpatsch“ haftet nicht für Unfälle, die im Rahmen der üblichen Risiken des Reitsports geschehen und nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Es ist ein geeigneter Reithelm zu tragen. Die Verantwortung für das Tragen liegt bei den Teilnehmern bzw. deren Erziehungsberechtigten.
§8 Bitte beachten Sie, dass die Aufsichtspflicht seitens des Reitlehrers nur während der vereinbarten Reitpädagogik- oder Reittherapiestunden besteht. Die Aufsichtspflicht des Reitlehrers beginnt mit dem offiziellen Beginn der vereinbarten Unterrichtsstunde und endet mit deren Abschluss. Außerhalb dieser Zeiten liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten..
§9 Das Füttern der Tiere von der „Reitpädagogik Tollpatsch“ ist nicht gestattet, insbesondere wenn keine unmittelbare Genehmigung des für die Tiere Verantwortlichen erteilt wurde. Das Füttern der Tiere ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Unbefugtes Füttern kann zu schweren gesundheitlichen Schäden der Tiere führen. Für daraus entstehende Schäden haftet der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§10 Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte auf unseren Internetseiten. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
§11 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§12 Datenschutz
(1) Die Reitpädagogik Tollpatsch erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, Angaben zum Kind) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Abrechnung und zur Organisation der Reitpädagogik-/Reittherapiestunden verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Die Kunden haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten. Ebenso besteht ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
(4) Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, können der separaten Datenschutzerklärung entnommen werden. Diese wird bei Vertragsabschluss ausgehändigt und ist auch auf Wunsch am Firmensitz einsehbar.