Allgemeine Geschäftsbedingungen
…das Kleine etwas GRÖSSER! ;-)
Folgende Festlegungen sind immer Vertragsbestandteil:
§1 Die Reitpädagogik oder Reittherapie Stunden beginnen und enden am Zirkuswagen. Bitte nicht die laufenden Stunden stören. Die Kinder werden am Zirkuswagen begrüßt und dort auch verabschiedet.
§2 Die Reitpädagogik oder Reittherapie Stunden sind einmal im Monat (10 Tage nach Erhalt) der Gesamtbetrag der besuchten Stunden per Banküberweisung oder bar vor oder nach jeder Reitstunde zu bezahlen.
§3 Reitpädagogik- oder Reittherapieeinheiten, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden in voller Höhe berechnet.
§4 Die „Reitpädagogik Tollpatsch“ hat einmal im Jahr das Recht, seine Preise zu erhöhen. Die Preiserhöhung darf frühestens 10 Monate nach der vorangegangenen Erhöhung erfolgen und ist mit einer Frist von sechs Wochen zum ersten eines Monats entsprechende dem §126b GBG schriftlich anzukündigen. In der Ankündigung werden die neuen Preise in Euro angegeben.
§5 Das Kleinunternehmen „Reitpädagogik Tollpatsch“ haftet bei vertraglich vereinbarter Leistung nur innerhalb des bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages für Personen- und Sachschäden. Der Haftpflichtversicherungsvertrag ist branchenüblich verfasst und kann am Firmensitz eingesehen werden (Die Haftpflichtkasse).
§6 Bei Unfällen während des Reitunterrichtes beschränkt sich die Haftung auf die vereinbarte Unfallversicherungsleistung und der bestehenden Haftpflichtversicherung. Reiten ist ein mit Risiken verbundener Sport.
§7 Für Reitunterricht ist es notwendig, dass von den Erziehungsberechtigten vorher eine Unfallversicherung abzuschließen ist, die Reitunfälle ausdrücklich einschließt und entstehende Kosten voll abdeckt. Die „Reitpädagogik Tollpatsch“ haftet nicht für Reitunfälle. Reiten ist ein mit Risiken verbundener Sport und Unfälle sind nicht auszuschließen. In den Reitpädagogik- oder Reittherapiestunden ist ein sicherer und zweckmäßiger Helm zu tragen. Die Verantwortung hierfür trägt der Reiter oder deren Erziehungsberechtigter, nicht der Reitlehrer oder Firmeninhaber.
§8 Bitte beachten Sie, dass die Aufsichtspflicht seitens des Reitlehrers nur während der vereinbarten Reitpädagogik- oder Reittherapiestunden besteht. Außerhalb der festgelegten Zeiten sind Sie für sich oder Ihr Kind selbst verantwortlich. Erscheinen Sie daher pünktlich zur Reitpädagogik- oder Reittherapiestunde und verlassen Sie bitte danach das Gelände/ Reitplatz.
§9 Das Füttern der Tiere von der „Reitpädagogik Tollpatsch“ ist nicht gestattet, insbesondere wenn keine unmittelbare Genehmigung des für die Tiere Verantwortlichen erteilt wurde. Pferde, auch Ponys sind keine Wiederkäuer und können nicht erbrechen. Falsches Futter, auch frisches Brot oder andere frische Backwaren können zu schweren Koliken führen und den schnellen Tod der Tiere herbeiführen oder zu Lahmheit z.B. durch Hufrehe führen. Sollte hierbei dem Kleinunternehmen „Reitpädagogik Tollpatsch“ ein Schaden entstehen, wird der Verursacher haftbar gemacht.
§10 Wir haften nicht für fehlerhafte Angaben auf unseren Internetseiten! Wir haften nicht für externe Links!
§11 Sollte eine Festlegung dieser Haftungsregelung durch Gesetz oder gerichtlichen Beschluss unwirksam sein, so bleiben alle anderen Festlegungen davon unberührt und werden nicht automatisch unwirksam. Die unwirksam gewordene Regelung wird durch eine dieser Regelung nahe kommende rechtswirksame Regelung ersetzt.
…das Kleine etwas GRÖSSER! ;-)
Folgende Festlegungen sind immer Vertragsbestandteil:
§1 Die Reitpädagogik oder Reittherapie Stunden beginnen und enden am Zirkuswagen. Bitte nicht die laufenden Stunden stören. Die Kinder werden am Zirkuswagen begrüßt und dort auch verabschiedet.
§2 Die Reitpädagogik oder Reittherapie Stunden sind einmal im Monat (10 Tage nach Erhalt) der Gesamtbetrag der besuchten Stunden per Banküberweisung oder bar vor oder nach jeder Reitstunde zu bezahlen.
§3 Reitpädagogik- oder Reittherapieeinheiten, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden in voller Höhe berechnet.
§4 Die „Reitpädagogik Tollpatsch“ hat einmal im Jahr das Recht, seine Preise zu erhöhen. Die Preiserhöhung darf frühestens 10 Monate nach der vorangegangenen Erhöhung erfolgen und ist mit einer Frist von sechs Wochen zum ersten eines Monats entsprechende dem §126b GBG schriftlich anzukündigen. In der Ankündigung werden die neuen Preise in Euro angegeben.
§5 Das Kleinunternehmen „Reitpädagogik Tollpatsch“ haftet bei vertraglich vereinbarter Leistung nur innerhalb des bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages für Personen- und Sachschäden. Der Haftpflichtversicherungsvertrag ist branchenüblich verfasst und kann am Firmensitz eingesehen werden (Die Haftpflichtkasse).
§6 Bei Unfällen während des Reitunterrichtes beschränkt sich die Haftung auf die vereinbarte Unfallversicherungsleistung und der bestehenden Haftpflichtversicherung. Reiten ist ein mit Risiken verbundener Sport.
§7 Für Reitunterricht ist es notwendig, dass von den Erziehungsberechtigten vorher eine Unfallversicherung abzuschließen ist, die Reitunfälle ausdrücklich einschließt und entstehende Kosten voll abdeckt. Die „Reitpädagogik Tollpatsch“ haftet nicht für Reitunfälle. Reiten ist ein mit Risiken verbundener Sport und Unfälle sind nicht auszuschließen. In den Reitpädagogik- oder Reittherapiestunden ist ein sicherer und zweckmäßiger Helm zu tragen. Die Verantwortung hierfür trägt der Reiter oder deren Erziehungsberechtigter, nicht der Reitlehrer oder Firmeninhaber.
§8 Bitte beachten Sie, dass die Aufsichtspflicht seitens des Reitlehrers nur während der vereinbarten Reitpädagogik- oder Reittherapiestunden besteht. Außerhalb der festgelegten Zeiten sind Sie für sich oder Ihr Kind selbst verantwortlich. Erscheinen Sie daher pünktlich zur Reitpädagogik- oder Reittherapiestunde und verlassen Sie bitte danach das Gelände/ Reitplatz.
§9 Das Füttern der Tiere von der „Reitpädagogik Tollpatsch“ ist nicht gestattet, insbesondere wenn keine unmittelbare Genehmigung des für die Tiere Verantwortlichen erteilt wurde. Pferde, auch Ponys sind keine Wiederkäuer und können nicht erbrechen. Falsches Futter, auch frisches Brot oder andere frische Backwaren können zu schweren Koliken führen und den schnellen Tod der Tiere herbeiführen oder zu Lahmheit z.B. durch Hufrehe führen. Sollte hierbei dem Kleinunternehmen „Reitpädagogik Tollpatsch“ ein Schaden entstehen, wird der Verursacher haftbar gemacht.
§10 Wir haften nicht für fehlerhafte Angaben auf unseren Internetseiten! Wir haften nicht für externe Links!
§11 Sollte eine Festlegung dieser Haftungsregelung durch Gesetz oder gerichtlichen Beschluss unwirksam sein, so bleiben alle anderen Festlegungen davon unberührt und werden nicht automatisch unwirksam. Die unwirksam gewordene Regelung wird durch eine dieser Regelung nahe kommende rechtswirksame Regelung ersetzt.